Verhinderungspflege

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Verhinderungspflege

Alle wichtigen Informationen auf einen Blick

Verhinderungspflege kann als Pflegeleistung dann in Anspruch genommen werden, wenn die eingetragene Pflegeperson, die üblicherweise die Pflege übernimmt, verhindert ist. Egal, ob wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen - die Versorgung der pflegebedürftigen Person muss auch in diesem Zeitraum der Verhinderung gewährleistet sein. Wer genau Anspruch auf die Verhinderungspflege hat, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welcher Betrag der pflegebedürftigen Person zusteht, erfahren Sie im Folgenden. 

Verhinderungspflege kann als Pflegeleistung dann in Anspruch genommen werden, wenn die eingetragene Pflegeperson, die üblicherweise die Pflege übernimmt, verhindert ist. Egal, ob wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen - die Versorgung der pflegebedürftigen Person muss auch in diesem Zeitraum der Verhinderung gewährleistet sein. Wer genau Anspruch auf die Verhinderungspflege hat, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welcher Betrag der pflegebedürftigen Person zusteht, erfahren Sie im Folgenden. 

Voraussetzungen

Pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2

Pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2

Pflegebedürftige Person wird bereits seit mindestens 6 Monaten gepflegt

Pflegebedürftige Person wird bereits seit mindestens 6 Monaten gepflegt

Pflegebedürftige Person wird bereits seit mindestens

6 Monaten gepflegt

(Achtung: Diese Regelung entfällt ab dem 01.07.2025)

(Achtung: Diese Regelung entfällt ab dem 01.07.2025)

Eingetragene Pflegeperson ist verhindert und kann die Pflege nicht gewährleisten

Eingetragene Pflegeperson ist verhindert und kann die Pflege nicht gewährleisten

Eingetragene Pflegeperson ist verhindert und kann die

Pflege nicht gewährleisten

Unterschied zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege Wichtig ist, ob es sich bei der Verhinderungspflege um stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege handelt. 

Ist die übliche Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, ist das ein Fall von stundenweiser Verhinderungspflege. In diesem Falle kommt es zu keiner Kürzung des Pflegegeldes. Auch wird diese Zeit nicht vom Gesamtkontingent von 42-Tagen abgezogen. Wenn die übliche Pflegeperson 8 oder mehr Stunden abwesend ist, handelt es sich um die tageweise Verhinderungspflege, welche in der Regel bei Verhinderungsgründen wie Krankheit, Urlaub, Reha Aufenthalten oder ähnlichem gilt. In diesem Fall wird das Pflegegeld um 50% gekürzt. Diese Regelung gilt nicht für den ersten und letzten Tag. Zudem reduziert sich der 42-Tage-Anspruch um diese Tage. 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Regelung ausschließlich auf die Abwesenheitszeit der eingetragenen Pflegeperson bezieht. Wie lange die Pflege durch die Vertretung durchgeführt wurde, spielt keine Rolle.

Unterschied zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege Wichtig ist, ob es sich bei der Verhinderungspflege um stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege handelt. 

Ist die übliche Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, ist das ein Fall von stundenweiser Verhinderungspflege. In diesem Falle kommt es zu keiner Kürzung des Pflegegeldes. Auch wird diese Zeit nicht vom Gesamtkontingent von 42-Tagen abgezogen. Wenn die übliche Pflegeperson 8 oder mehr Stunden abwesend ist, handelt es sich um die tageweise Verhinderungspflege, welche in der Regel bei Verhinderungsgründen wie Krankheit, Urlaub, Reha Aufenthalten oder ähnlichem gilt. In diesem Fall wird das Pflegegeld um 50% gekürzt. Diese Regelung gilt nicht für den ersten und letzten Tag. Zudem reduziert sich der 42-Tage-Anspruch um diese Tage. 

Bitte beachten Sie, dass sich diese Regelung ausschließlich auf die Abwesenheitszeit der eingetragenen Pflegeperson bezieht. Wie lange die Pflege durch die Vertretung durchgeführt wurde, spielt keine Rolle.

Höhe des Budgets für Verhinderungspflege

Höhe des Budgets für Verhinderungspflege

Max. 1.685€ für längstens 56 Tage pro Kalenderjahr

Max. 1.685€ für längstens 56 Tage pro Kalenderjahr

(Achtung: Ab dem 01.07.2025 verlängert sich der Anspruchszeitraum auf

längstens 56 Tage pro Kalenderjahr)

(Achtung: Ab dem 01.07.2025 verlängert sich der Anspruchszeitraum auf

längstens 56 Tage pro Kalenderjahr)

Betrag kann durch nicht genutztes Budget der Kurzzeitpflege (max. 806€) auf max.

2.491€ aufgestockt werden - Umwandlung von Kurzzeitpflege zu Verhinderungspflege

2.491€ aufgestockt werden - Umwandlung von Kurzzeitpflege zu Verhinderungspflege

(Achtung: Ab dem 01.01.2025 erhöht sich das Budget der nicht genutzten Kurzzeitpflege

auf 843€ und der Betrag kann somit auf 2.528€ aufgestockt werden. Ab dem

01.07.2025 werden dann Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu

einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst).

(Achtung: Ab dem 01.01.2025 erhöht sich das Budget der nicht genutzten Kurzzeitpflege

auf 843€ und der Betrag kann somit auf 2.528€ aufgestockt werden. Ab dem

01.07.2025 werden dann Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu

einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengefasst).

Besondere Regelungen gelten für Vertretung durch nahe Verwandte

Besondere Regelungen gelten für Vertretung durch nahe Verwandte

(siehe unteren Abschnitt)

Achtung: Ab dem 01.01.2025 werden die Beträge für die Verhinderungspflege

und die Kurzzeitpflege) um 4,5 Prozent erhöht.

Unterschied zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege

Unterschied zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege

Wichtig ist, ob es sich bei der Verhinderungspflege um stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege handelt. Ist die übliche Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, ist das ein Fall von stundenweiser Verhinderungspflege. In diesem Falle kommt es zu keiner Kürzung des Pflegegeldes. Auch wird diese Zeit nicht vom Gesamtkontingent von 42-Tagen abgezogen. Wenn die übliche Pflegeperson 8 oder mehr Stunden abwesend ist, handelt es sich um die tageweise Verhinderungspflege, welche in der Regel bei Verhinderungsgründen wie Krankheit, Urlaub, Reha Aufenthalten oder ähnlichem gilt. In diesem Fall wird das Pflegegeld um 50% gekürzt. Diese Regelung gilt nicht für den ersten und letzten Tag.

Zudem reduziert sich der 42-Tage-Anspruch (ab 01.07.25 56 Tage) um diese Tage. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regelung ausschließlich auf die Abwesenheitszeit der eingetragenen Pflegeperson bezieht. Wie lange die Pflege durch die Vertretung durchgeführt wurde, spielt keine Rolle.

Wichtig ist, ob es sich bei der Verhinderungspflege um stundenweise oder tageweise Verhinderungspflege handelt. Ist die übliche Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, ist das ein Fall von stundenweiser Verhinderungspflege. In diesem Falle kommt es zu keiner Kürzung des Pflegegeldes. Auch wird diese Zeit nicht vom Gesamtkontingent von 42-Tagen abgezogen. Wenn die übliche Pflegeperson 8 oder mehr Stunden abwesend ist, handelt es sich um die tageweise Verhinderungspflege, welche in der Regel bei Verhinderungsgründen wie Krankheit, Urlaub, Reha Aufenthalten oder ähnlichem gilt. In diesem Fall wird das Pflegegeld um 50% gekürzt. Diese Regelung gilt nicht für den ersten und letzten Tag.

Zudem reduziert sich der 42-Tage-Anspruch (ab 01.07.25 56 Tage) um diese Tage. Bitte beachten Sie, dass sich diese Regelung ausschließlich auf die Abwesenheitszeit der eingetragenen Pflegeperson bezieht. Wie lange die Pflege durch die Vertretung durchgeführt wurde, spielt keine Rolle.

Besonderheiten bei Vertretung durch nahe

Angehörige bis zum 2. Grad

Besonderheiten bei Vertretung durch nahe

Angehörige bis zum 2. Grad

Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bis zum 2.Grad oder im selben Haushalt lebenden Personen übernommen, erfolgt eine Kürzung der Budgets. 

Wird die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bis zum 2.Grad oder im selben Haushalt lebenden Personen übernommen, erfolgt eine Kürzung der Budgets. 

Besondere Regelungen für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5

Besondere Regelungen für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5

Besondere Regelungen für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad

4 oder 5

In diesen Fällen kann der gesamte Betrag der Kurzzeitpflege (1.774€) zum Aufstocken des Budgets der Verhinderungspflege genutzt werden. Daraus ergibt sich ein Budget von max. 3.539€, das für längstens 56 Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung steht. Da das Pflegegeld in 2025 ebenfalls erhöht wird, erhöht sich für die Pflegebedürftigen bis 25 Jahre mit PG 4 und 5 das Budget für die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige ab 01.01.2025 von 1528€/1892€ auf 1596€/1978€ jährlich.

In diesen Fällen kann der gesamte Betrag der Kurzzeitpflege (1.774€) zum Aufstocken des Budgets der Verhinderungspflege genutzt werden. Daraus ergibt sich ein Budget von max. 3.539€, das für längstens 56 Tage pro Kalenderjahr zur Verfügung steht. Da das Pflegegeld in 2025 ebenfalls erhöht wird, erhöht sich für die Pflegebedürftigen bis 25 Jahre mit PG 4 und 5 das Budget für die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige ab 01.01.2025 von 1528€/1892€ auf 1596€/1978€ jährlich.

Zu den nahen Verschwägerten

bis zum 2. Grad zählen:

Zu den nahen Verschwägerten

bis zum 2. Grad zählen:

Stiefeltern und -kinder

Stiefeltern und -kinder

Stiefenkel

(Enkelkinder des Ehepartners)

Stiefenkel

(Enkelkinder des Ehepartners)

Schwiegereltern und -kinder

(Schwiegertochter und Schwiegersohn)

Schwiegereltern und -kinder

(Schwiegertochter und Schwiegersohn)

Schwiegerenkel

(Ehepartner der Enkelkinder)

Schwiegerenkel

(Ehepartner der Enkelkinder)

Großeltern der Ehepartner

Großeltern der Ehepartner

Stiefgroßeltern

Stiefgroßeltern

Schwägerin/Schwager

Schwägerin/Schwager

Zu den nahen Verwandten

bis zum 2. Grad zählen:

Zu den nahen Verwandten

bis zum 2. Grad zählen:

Eltern

Eltern

Kinder

(auch Adoptiv-und Pflegekinder)

Kinder

(auch Adoptiv-und Pflegekinder)

Enkelkinder

Enkelkinder

Großeltern

Großeltern

Geschwister

Geschwister

Anfallende Fahrtkosten und Verdienstausfälle, die während des Zeitraums der Vertretung entstanden sind, können bis zum Höchstbetrag von 1.612€ bzw. 2.418€ erstattet werden. Achtung: Da sich das Pflegegeld in 2025 um 4,5% erhöht, erhöhen sich die Beträge für das 1. Halbjahr 2025 auf 1.685 € bzw. 2.528 €.

Anfallende Fahrtkosten und Verdienstausfälle, die während des Zeitraums der Vertretung entstanden sind, können bis zum Höchstbetrag von 1.612€ bzw. 2.418€ erstattet werden. Achtung: Da sich das Pflegegeld in 2025 um 4,5% erhöht, erhöhen sich die Beträge für das 1. Halbjahr 2025 auf 1.685 € bzw. 2.528 €.

Pflegegrad

Pflegegrad


Betrag in € (1,5-fache des Pflegegeldes)

Betrag in € (1,5-fache

des Pflegegeldes)

2

498,00 €

3

859,50 €

4

1.147,50 €

5

1.420,50 €

In diesen Fällen steht der

pflegebedürftigen Person

lediglich der 1,5-fache

Betrag des Pflegegeldes zu.

Ablauf der Beantragung auf Verhinderungspflege

Ablauf der Beantragung auf Verhinderungspflege

Ablauf der Beantragung auf Verhinderungspflege

Pflegegrad bei Krankenkasse beantragen (falls noch nicht vorhanden)

Antrag auf Verhinderungspflege bei Pflegekasse einreichen (Vorlagen finden

Sie auf der Webseite Ihrer Pflegekasse oder auf www.flexxi.care oder im

Verhinderungspflege Netzwerk auf Facebook) Bereits geleistete

Pflegedienstleistungen mit Stundennachweis und Quittung

bei Pflegekasse einreichen.

Pflegegrad bei Krankenkasse beantragen (falls noch nicht vorhanden)

Antrag auf Verhinderungspflege bei Pflegekasse einreichen (Vorlagen finden

Sie auf der Webseite Ihrer Pflegekasse oder auf www.flexxi.care oder im

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Pflegedienstleistungen mit Stundennachweis und Quittung

bei Pflegekasse einreichen.

Pflegegrad bei Krankenkasse beantragen (falls noch nicht vorhanden) Antrag auf Verhinderungspflege bei Pflegekasse einreichen (Vorlagen finden Sie auf der Webseite Ihrer Pflegekasse oder auf www.flexxi.care oder im Verhinderun-gspflege Netzwerk auf Facebook) Bereits geleistete

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