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Verhinderungspflege: neue Regelungen ab 2025
Verhinderungspflege: neue Regelungen ab 2025
Verhinderungspflege: neue Regelungen ab 2025
Das Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG) bringt ab dem 1. Januar 2025 signifikante Änderungen in den Leistungsansprüchen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Neuregelungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch zu entlasten und die Inanspruchnahme flexibler zu gestalten.
Das Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG) bringt ab dem 1. Januar 2025 signifikante Änderungen in den Leistungsansprüchen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Neuregelungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch zu entlasten und die Inanspruchnahme flexibler zu gestalten.
Das Pflegeunterstützungs- und -Entlastungsgesetz (PUEG) bringt ab dem 1. Januar 2025 signifikante Änderungen in den Leistungsansprüchen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Neuregelungen zielen darauf ab, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch zu entlasten und die Inanspruchnahme flexibler zu gestalten.
1
Erhöhung der Verhinderungspflege-Leistungen
Erhöhung der Verhinderungs-
pflege-Leistungen
Erhöhung der Verhinderungspflege-Leistungen
Der bisherige Betrag für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 EUR wird ab dem 01. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben, sodass sich der Betrag auf 1.685 EUR pro Jahr erhöht. Der Betrag, der aus nicht genutzter Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege-Budget umgewandelt werden kann, erhöht sich zudem von 806€ auf 843€.
Der aktuelle Betrag für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 EUR wird ab dem 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben, sodass sich der Betrag auf 1.685 EUR
pro Jahr erhöht.
Der aktuelle Betrag für die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 EUR wird ab dem 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben, sodass sich der Betrag auf 1.685 EUR
pro Jahr erhöht.
2
Leistungsbeträge und neues Budget
Leistungsbeträge und
neues Budget
Leistungsbeträge und neues Budget
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget gemäß § 42a SGB XI zusammengefasst. Das neue gemeinsame Budget von 3.539 EUR kann flexibler für kurzfristige und langfristige Pflegesituationen verwendet werden.
Ab diesem Datum haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget gemäß § 42a SGB XI zusammengefasst. Das neue gemeinsame Budget von
3.539 EUR kann flexibler für kurzfristige und langfristige Pflegesituationen verwendet werden.
Ab diesem Datum haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Beträge für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget gemäß § 42a SGB XI zusammengefasst. Das neue gemeinsame Budget von
3.539 EUR kann flexibler für kurzfristige und langfristige Pflegesituationen verwendet werden.
Ab diesem Datum haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2Anspruch auf Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
3
Entfall der Vorpflegezeit
Entfall der Vorpflegezeit
Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr mit Pflegegrad 4 und 5 profitieren bereits seit dem 01. Januar 2024 von der Entlastung durch den Entfall der Vorpflegezeit und einem gemeinsamen Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Ab dem 01. Juli 2025 entfällt die bisher erforderliche Vorpflegezeit von 6 Monaten für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
Pflegebedürftige bis zum 25. Lebensjahr mit Pflegegrad 4 und 5 profitieren bereits seit dem 01. Januar 2024 von der Entlastung durch den Entfall der Vorpflegezeit und einem gemeinsamen Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Ab dem 01. Juli 2025 entfällt die bisher erforderliche Vorpflegezeit von 6 Monaten für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2.
4
Verlängerung der Verhinderungspflegezeit
Verlängerung der
Verhinderungspflegezeit
Verlängerung der Verhinderungspflegezeit
Die Verhinderungspflege kann ab dem 01. Juli 2025 bis zu maximal 56 Tage (acht Wochen) pro Jahr in Anspruch genommen werden. Dies stellt eine Erhöhung im Vergleich zu den bisheri gen 42 Tagen dar.
Die Verhinderungspflege kann ab dem 01. Juli 2025 bis zu maximal 56 Tage (acht Wochen) pro Jahr in Anspruch genommen werden. Dies stellt eine Erhöhung im Vergleich zu den bisheri gen 42 Tagen dar.
5
Erhöhung des Budgets für nahe Angehörige
Erhöhung des Budgets für
nahe Angehörige
Erhöhung des Budgets für nahe Angehörige
Das für nahe Angehörige vorgesehene Budget wird ab dem 01. Juli 2025 von bisher dem 1,5-fachen auf das 2-fache des monatlichen Pflegegeldes angehoben, wodurch Pflegebedürftige und deren Familienangehörige finanziell entlastet werden.
6
Erhöhung des Budgets für jüngere Pflegebedürftige
Erhöhung des Budgets
für jüngere Pflegebedürftige
Erhöhung des Budgets für jüngere Pflegebedürftige
Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5 wird das jährliche Budget für
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 2025 nochmals angehoben – auf 1.599 EUR (PG 4)
und 1.979 EUR (PG 5).
Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5 wird das jährliche Budget für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 2025 nochmals angehoben – auf 1.599 EUR (PG 4)
und 1.979 EUR (PG 5).
Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 und 5 wird das jährliche Budget für Verhinderungspflege durch nahe Angehörige 2025
nochmals angehoben – auf 1.599 EUR (PG 4) und 1.979 EUR (PG 5).
7
Abrechnung der Verhinderungspflege im Jahr 2025:
Abrechnung der Verhinderungs-
pflege im Jahr 2025:
Abrechnung der Verhinderungspflege im Jahr 2025:
Die Personengruppe U25, mit einem Pflegegrad 4 oder 5 hat bereits zum 01.01.2025 den Anspruch auf die unten aufgeführten 3.539€ und nicht erst zum 01.07.2025. Der Grund ist die 4,5% Erhöhung aus allen Leistungen der Pflegeversicherung.
Das Datum zum 01.07.25 betrifft lediglich den Rest der Pflegebedürftigen – ab einem Pflegegrad 2 oder höher. Diese können bis zum 01. Juli 2025 bis zu 2.491 EUR aus dem kombinierten Budget abrechnen. Danach kann der verbleibende Restbetrag bis zu ins gesamt 3.539 EUR verwendet werden. Wichtig ist, dass bis einschließlich Juni 2025 der Betrag von 1.685 EUR aus der Verhinderungspflege und 806 EUR aus der nicht genom mener Kurzzeitpflege nicht überschritten wird.
Auch die Umwandlungsleistungen aus der Kurzzeitpflege in zusätzliche Verhinderungspflege, müssen bis zum 30.06.2025 weiterhin auf dem Antrag angekreuzt werden. Dieses betrifft insbesondere die Personengruppe U25 mit einem Pflegegrad 4 oder 5. Wenn dies nicht geschieht, werden lediglich 1.685 € von der Pflegekasse übernommen.
Die Personengruppe U25, mit einem Pflegegrad 4 oder 5 hat bereits zum 01.01.2025 den Anspruch auf die unten aufgeführten 3.539€ und nicht erst zum 01.07.2025. Der Grund ist die 4,5 % Erhöhung aus allen Leistungen der Pflegeversicherung.
Das Datum zum 01.07.25 betrifft lediglich den Rest der Pflegebedürftigen – ab einem Pflegegrad 2 oder höher. Diese können bis zum 1. Juli 2025 bis zu 2.491 EUR aus dem kombinierten Budget abrechnen. Danach kann der verbleibende Restbetrag bis zu ins gesamt 3.539 EUR verwendet werden. Wichtig ist, dass bis einschließlich Juni 2025 der Betrag von 1.685 EUR aus der Verhinderungspflege und 806 EUR aus der nicht genom mener Kurzzeitpflege nicht überschritten wird.
Auch die Umwandlungsleistungen aus der Kurzzeitpflege in zusätzliche Verhinderungspflege, müssen bis zum
30.06.2025 weiterhin auf dem Antrag angekreuzt werden. Dieses betrifft insbesondere die Personengruppe U 25 mit einem Pflegegrad 4 oder 5. Wenn dies nicht geschieht, werden lediglich 1.685 € von der Pflegekasse übernommen.
Die Personengruppe U25, mit einem Pflegegrad 4 oder 5 hat bereits zum 01.01.2025 den Anspruch auf die unten aufgeführten 3.539€ und nicht erst zum 01.07.2025. Der Grund ist die 4,5% Erhöhung aus allen Leistungen der Pflegeversicherung.
Das Datum zum 01.07.25 betrifft lediglich den Rest der Pflegebedürftigen – ab einem Pflegegrad 2 oder höher. Diese können bis zum 1. Juli 2025 bis zu 2.491 EUR aus dem kombinierten Budget abrechnen. Danach kann der verbleibende Restbetrag bis zu ins gesamt 3.539 EUR verwendet werden. Wichtig ist, dass bis einschließlich Juni 2025 der Betrag von 1.685 EUR aus der Verhinderungspflege und 806 EUR aus der nicht genom mener Kurzzeitpflege nicht überschritten wird.
Auch die Umwandlungsleistungen aus der Kurzzeitpflege in zusätzliche Verhinderungspflege, müssen bis zum 30.06.2025 weiterhin auf dem Antrag angekreuzt werden. Dieses betrifft insbesondere die Personengruppe U 25 mit einem Pflegegrad 4 oder 5. Wenn dies nicht geschieht, werden lediglich 1.685€ von der Pflegekasse übernommen.
Die Personengruppe U25, mit einem Pflegegrad 4 oder 5 hat bereits zum 01.01.2025 den Anspruch auf die unten aufgeführten 3.539€ und nicht erst zum 01.07.2025. Der Grund ist die 4,5 % Erhöhung aus allen Leistungen der Pflegeversicherung.
Das Datum zum 01.07.25 betrifft lediglich den Rest der Pflegebedürftigen – ab einem Pflegegrad 2 oder höher.
Diese können bis zum 1. Juli 2025 bis zu 2.491 EUR aus dem kombinierten Budget abrechnen. Danach kann der verbleibende Restbetrag bis zu ins gesamt 3.539 EUR verwendet werden. Wichtig ist, dass bis einschließlich Juni 2025 der Betrag von 1.685 EUR aus der Verhinderungspflege
und 806 EUR aus der nicht genom mener Kurzzeitpflege
nicht überschritten wird.
Auch die Umwandlungsleistungen aus der Kurzzeitpflege in zusätzliche Verhinderungspflege, müssen bis zum
30.06.2025 weiterhin auf dem Antrag angekreuzt werden. Dieses betrifft insbesondere die Personengruppe U 25 mit einem Pflegegrad 4 oder 5. Wenn dies nicht geschieht, werden lediglich 1.685 € von der
Pflegekasse übernommen.
Verhinderungspflege 2024 und 2025
Verhinderungspflege 2024 und 2025
& Pflegegeld
dd
BISHER
AB 01.01.2024
Nur für Pflegebedürftigeunter 25
Jahren mit PG4 oder PG5
AB 01.07.2025
für Pflegebedürftige U25 Jahren mit PG4 oder PG5 bereits ab 01.01.2025
Budget
2418€
(VHP + 806 € KZP)
3386€
(VHP + 100 € KZP)
3539€
(VHP/KZP als GemeinsamerJahresbetrag)
Vorpflegezeit
6 Monate
Entfällt
Entfällt
Tagesweise VHP
42 Tage
56 Tage
56 Tage
Budget für Angehörige
1,5 x monatl. Pflegegeld
2 x monatl. Pflegegeld
2 x monatl. Pflegegeld
Pflegegeld
Pflegegrad
Alter Betrag
Ab 2024 plus 5 %
Ab 2025 plus 4,5 %
1
0€
0€
0€
2
316€
332€
347€
3
545€
573€
598€
4
728€
765€
799€
5
901€
947€
989€
Sorgen Los Karte
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Ihre Vorteile mit der FLEXXI Sorgen Los Karte
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Vorreservierung für 1€
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Ab Pflegegrad 2
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Vorfinanzierung Ihrer Verhinderungspflege
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3599€ jährlich, davon €60 FLEXXI Care Bonus
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Mindestalter: 25 Jahre
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Keine Bürokratie mehr - wir erledigen die Antragstellung
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500 limitierte Karten
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Mit ein paar Fragen und deinem Antrag sichern wir dir bis zu 2.528€ ab Pflegegrad 2. Los geht's!
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Ich nehme dich Schritt für Schritt mit durch deinen Antrag. Ich bin an deiner Seite – egal, bei
welcher der 149 Krankenkassen.
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